Der Schutz gefährdeter bzw. stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten gehört zu den wichtigsten Aufgaben der UNB. Neben der Umsetzung von speziellen Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung einzelner Arten ist dieses Aufgabenfeld natürlich untrennbar mit dem Biotopschutz verbunden.
Amphibienschutz
Neben der Bewahrung oder Wiedereinrichtung von Lebensräumen für Amphibien gilt das besondere Augenmerk den Wanderrouten der Tiere zu ihren Laichgewässern. Das viele dieser über Jahrzehnte oder Jahrhunderte etablierten Routen in der heutigen Zeit durch Verkehrswege zerschnitten werden, ist die Gefährdung der Tiere an diesen Stellen sehr hoch. Maßnahmen zum Amphibienschutz während der Laichwanderungen werden in Suhl im Rahmen des Vertragsnaturschutzes realisiert. Für den Zeitraum 2004 bis 2009 konnte die Finanzierung überwiegend über das Förderprogramm NALAP abgesichert werden. Lediglich die zeitlich befristete Maßnahme am Schwimmbad Haseltal wird über kommunalen Vertragsnaturschutz realisiert.
Die im Rahmen der Straßensanierung am Linsenhofer Teich installierte stationäre Leiteinrichtung mit Amphibientunnel wurde 2005 zurückgebaut und wird seitdem durch eine mobile Leiteinrichtung ersetzt. Der Tunnel selbst genügte aufgrund neuerer Erkenntnisse den fachlichen Anforderungen an einen Amphibiendurchlass nicht, außerdem waren Straßenschäden im Tunnelbereich und umfangreiche Schäden an den Leitelementen zu verzeichnen.
Die Fangzahlen pro Jahr ab 1994 (Beginn der Statistik) finden Sie in der folgenden Tabelle. Den größten Anteil an den gefundenen Tieren stellen dabei an allen Standorten die Erdkröten dar. Besonders am Heldersbach kommt dabei eine recht große Population an Teich- und Bergmolchen hinzu, welche an anderen Standorten fast völlig fehlen. An allen Zäunen werden in geringen Zahlen Gras- und Teichfrösche gefunden, was allerdings auch dem von der Krötenwanderung abweichenden Wanderverhalten dieser Arten zuzuschreiben sein dürfte.
Standort |
Aschenhof |
Heldersbach |
Linsenhofer Teich |
Schulzenhohle |
Struth |
Jahr |
1994 |
594 |
401 |
keine Daten |
kein Zaun |
kein Zaun
|
1995 |
248 |
551 |
248 |
kein Zaun |
kein Zaun
|
1996 |
261 |
1534 |
keine Daten
|
348 |
kein Zaun
|
1997 |
368 |
1014 |
keine Daten |
254 |
kein Zaun
|
1998 |
181 |
872 |
129 |
540 |
kein Zaun
|
1999 |
323 |
695 |
199 |
576 |
kein Zaun
|
2000 |
99 |
1166 |
173 |
357 |
kein Zaun
|
2001 |
138 |
516 |
195 |
(3) |
1113 |
2002 |
420 |
1343 |
135 |
|
1483 |
2003 |
213 |
1427 |
278 |
|
1921 |
2004 |
309 |
1640 |
619 (1) |
|
2440 |
2005 |
459 |
1911 |
359 (2) |
|
1416 |
2006 |
314 |
1467 |
391 |
|
877 |
(1) Tunnel funktionslos
(2) Rückbau Tunnel
(3) Einstellung der Maßnahme; wegen Verdichtung der Bebauung Population fast erloschen; keine Stellfläche für Leiteinrichtung
Vogelschutz
Siedlungsbereiche sind regelmäßig Quartier für gebäudebewohnende geschützte Tierarten. Besonders Schwalben und Mauersegler, aber auch Turmfalken, Sperlinge u. a. sind an und in Gebäuden anzutreffen. Im Zuge von Umbau-, Sanierungs- und Abrissmaßnahmen sind diese Neststandorte daher häufig von Beschädigung oder Vernichtung bedroht.
Alle europäischen wildlebenden Vogelarten stehen jedoch nach der Richtlinie 79/409/EWG (Europäische Vogelschutzrichtlinie) in Verbindung mit § 42 Abs. 1 BNatSchG unter besonderem gesetzlichem Schutz.
Es ist generell verboten, diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder sie zu töten. Weiterhin sind die Brut-, Wohn- und Zufluchtstätten gegen eine Entnahme, Beschädigung und Zerstörung geschützt. Dazu gehört auch der Schutz im Bau befindlicher oder außerhalb der Brutsaison nicht genutzter Nester. Generell sind auch Abwehrmaßnahmen zur Verhinderung des Nestbaus und das Entfernen halbfertiger oder fertig gestellter Nester nicht erlaubt. Dabei ist es unerheblich, ob das Nest aktuell bebrütet wird oder nicht.
Bei Baumaßnahmen an Gebäuden sind folglich die Bestimmungen des Artenschutzes zu beachten. Es ist die Aufgabe des Eigentümers bzw. des Vorhabensträgers, vor Beginn solcher Maßnahmen die betroffenen Gebäude auf das Vorhandensein von Niststätten dieser Arten zu prüfen. Bei Bedarf können die Untere Naturschutzbehörde bzw. ein Spezialist hinzu gezogen werden. Werden am oder im Gebäude besetzte oder unbesetzte Nester vorgefunden, so ist sicherzustellen, dass diese auch nach Abschluss der Maßnahme entsprechende Brut- und Wohnstätten vorfinden können. Gegebenenfalls ist der Einbau künstlicher Nisthilfen vorzusehen.
Den sogenannten Gebäudebrütern soll auf diese Weise die unbeeinträchtigte Zuflucht auf Dauer gesichert werden, da diese Tierarten ausdrücklich auf menschliche Siedlungen angewiesen sind.
Ist infolge des Bauvorhabens die Beschädigung oder Zerstörung einer Vogelbrutstätte trotz Prüfung durch die Fachbehörde unumgänglich, so bedarf diese Handlung einer Befreiung gemäß § 62 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 36a ThürNatG. Eine Befreiung kann auf Antrag nach entsprechender Abwägung und in der Regel mit Nebenbestimmungen versehen von der zuständigen Naturschutzbehörde ausgesprochen werden.
Um die Bestände wirkungsvoll schützen und erhalten zu können, ist natürlich auch hier eine Bestandsaufnahme unumgänglich. Daher wurden in den Jahren 2005 und 2006 umfangreiche Kartierungsarbeiten durchgeführt, die in den Folgejahren fortgesetzt werden sollen (siehe Punkt 2.3 Arten- und Biotopschutzprogramm, Kartierungen).Über Vertragsnaturschutz bzw. durch Vereinsprojekte wurden ebenfalls übergreifende Maßnahmen zum Vogelschutz durchgeführt. Zudem wurde praktische und finanzielle Unterstützung bei Einzelmaßnahmen gewährt:
Maßnahme |
Standort |
Ausführung/Maßnahmeträger |
Jahr |
Einbau Mauersegler-Nisthilfen bei
Dachsanierung
|
Staatsarchiv Meiningen
Außenstelle Suhl |
Staatbauamt Südthüringen |
2005 |
Aufstellen eines Schwalbenhauses |
Goldlauter-Heidersbach
Schopfe
|
Nabu-Ortsgruppe |
2005 |
Anfertigung von Nistkästen |
Stadtgebiet |
Technisches Schulungszentrum des
Handwerks Südthüringen
|
2005 |
Anbringen von Nistkästen
|
Herrengarten Dietzhausen |
ABS Fahrzeugbau GmbH |
2005 |
Mauersegler-Nisthilfen
|
GS AM Himmelreich,
RS Paul Greifzu
|
Stadt Suhl |
2006 |
Rauchschwalben-Nisthilfen |
Offenstall Vesser |
Stadt Suhl,
Verwaltungsstelle Vesser
|
2006 |
Wildvogelaufzucht, Zuschuss |
Zooschule Suhl |
Stadt Suhl, Zooschule |
2006 |
Nisthilfen Mauersegler, Mehlschwalbe,
Haussperling (Zuschuss)
|
Privathaus |
|
2007 |
Nisthilfen Mauersegler (Zuschuss)
|
Privathaus |
|
2007 |
Leider sind neben den Maßnahmen zur Bewahrung oder Förderung geschützter Vogelarten in jedem Jahr auch Verfahren wegen Verstoßes gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu bearbeiten. Werden Auflagen zu Artenschutzmaßnahmen nicht oder nur unvollständig umgesetzt, so muss auch hier eine Durchsetzung auf dem Verfahrensweg erfolgen.
In den Jahren 2004 bis 2007 waren 10 Verfahren mit artenschutzrechtlichem Bezug und zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die betroffenen Standorte zu verzeichnen.
Daneben wurden in diesem Zeitraum von der zuständigen Oberen Naturschutzbehörde 4 (teilweise) Befreiungen von den Verboten des Artenschutzes erteilt, in einem Fall wurde eine beantragte Befreiung versagt.
Fledermäuse
Aufgrund ihrer Lebensweise sind auch Fledermäuse häufig in der Nähe menschlicher Siedlungen oder in und an Gebäuden anzutreffen. Da sie oft nur bei gehäuftem Auftreten wahrgenommen und Einzeltiere übersehen werden, sind sie auch weitaus häufiger von Quartiervernichtung oder gar Tötung bedroht als Vögel.
In der Stadt Suhl wurden bisher mindestens 7 Fledermausarten nachgewiesen, gesicherte Angaben über Populationsgrößen und Quartierstandorte sind jedoch nur in Einzelfällen vorhanden.
Die Bestände aller Arten sind in den letzten Jahren stark zurückgegangen, einige Arten sind gar vom Aussterben bedroht. Daher stehen alle Fledermausarten nach BNatSchG unter besonderem Schutz. Bei Bauvorhaben gelten die gleichen Schutzbestimmungen, wie sie bereits für die Vogelarten ausgeführt wurden.
Da Fledermäuse nicht nur überaus nützliche Insektenjäger sind, sondern auch eine hochinteressante Artengruppe darstellen, sollte alles für ihren Schutz unternommen werden. Mit wenig Aufwand kann ein Fledermausquartier erhalten oder eine potentielle Unterkunft geschaffen werden, indem man ungenutzte Keller- oder Dachbereiche zugänglich macht, Mauer- und Fassadenspalten erhält oder ein „Fertigquartier“ anbietet.
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Winterschlafendes Großes Mausohr in einem ehemaligen Bergwerksstollen bei Suhl. Im Winterschlaf sollten Fledermäuse nie gestört werden, da durch den Energieverbrauch beim Aufwachen und eventueller Flucht oder Quartierwechsel die Gefahr des Verhungerns besteht. (Foto: RUA, A. Bache)
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Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen sowie durch Projekte des Vertragsnaturschutzes konnten in Suhl in den vergangenen Jahren bereits einige Maßnahmen realisiert werden. Sehr wichtig ist speziell beim Artenschutz die Aufklärung der Bevölkerung und die Vermittlung von Informationen zu den einzelnen Arten – auch hier ist die Behörde durch eigene Aktivitäten oder als Vermittler tätig.
Jahr |
Maßnahme |
Standort |
Maßnahmeträger |
2005 |
Einbau von Fledermaus-Bausteinen
bei Fassadensanierung
|
Wohnblock Neuer
Friedberg
|
Wohnpark Friedberg GmbH |
2006 |
Sicherung eines Winterquartieres urch
Einbau fledermausgerechter Türen
|
Keferstein |
Nabu Ortsgruppe, Stadt Suhl |
2006 |
Einbau Fledermausbausteine bei
Fassadensanierung
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Grundschule
Am Himmelreich
|
Stadt Suhl |
2006 |
Einbau Kombibausteine Fledermaus/
Mauersegler bei Fassadensanierung
|
Regelschule
Paul Greifzu
|
Stadt Suhl |
2007 |
"Fledermausjahr" in Suhl |
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Mai 2007 |
Vortrag "Fledermäuse" im Rahmen der öffentlichen
Sitzung des Naturschutzbeirates
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September 2007 |
Veranstaltung AKTION FLEDERMAUS-FREUNDLICH
in Suhl: Auszeichnung von 12 Objekten und Maßnahmen
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September-Oktober 2007 |
Ausstellung "Fledermäuse in Thüringen" der Koordinationsstelle
für Fledermausschutz |
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Dezember 2007 |
Vortrag "Faszination Fledermaus" in der Reihe der Lokalen
Agenda 21 Suhl und der Volkshochschule Suhl |
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Dezember 2007 |
Vorstellung des Heftes Nr. 7 aus der Reihe Natur in Suhl
mit dem Thema "Fledermäuse in unserer Stadt"
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Türen mit waagerechter Verstrebung ermöglichen Fledermäusen einen ungehinderten Zugang zu potentiellen Quartieren. Keller, Höhlen und Stollen werden dabei oft als Winterquartier genutzt. (Foto: RUA, A. Bache) |
Informationen zum Fledermausschutz erhalten Sie bei der Koordinationsstelle für Fledermausschutz Thüringen (
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), bei der Interessengemeinschaft Fledermausschutz in Thüringen e. V. (ift
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) oder bei der Unteren Naturschutzbehörde.
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