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Trinkwasserversorgung |
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Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch und
muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Es muss also
bestimmte mikrobiologische und chemische Anforderungen erfüllen und Grenzwerte
einhalten. Regelwerk hierzu ist die Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Die Versorgung der Suhler Bevölkerung mit Trinkwasser
erfolgt durch den ZWAS, welcher sein Trinkwasser zum größten Teil als
Fernwasser aus der Talsperre Schönbrunn bezieht. Die Gewinnung aus dem
Grundwasser besitzt somit nur eine untergeordnete Rolle. Der Trinkwasserverbrauch
ist weiter rückläufig. Hierbei spielen sowohl ökologische, als auch ökonomische
Gründe eine Rolle. So wurden im Durchschnitt thüringenweit pro Einwohner nur
noch 90 Liter pro Tag verbraucht, für das Stadtgebiet Suhl liegt der
durchschnittliche Verbrauch sogar noch darunter. Der Anschlussgrad der
Bevölkerung an die Trinkwasserversorgung beträgt nahezu 100%, wodurch eine
flächendeckende Versorgung gewährleistet ist.
Aufgrund der geänderten Versorgungssituation wurden auch schrittweise
die nicht mehr benötigte Trinkwasserschutzgebiete im Gebiet der Stadt Suhl
aufgehoben. Die Darstellung der zwei bestehenden Schutzgebiete Suhl zeigen
nachfolgende Abbildungen.
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Trinkwasserschutzgebiet am Schwimmbad Dietzhausen
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| Trinkwasserschutzgebiet westlich von Vesser |
Ferner existieren noch schutzbedürftige Gebiete (z.B. im
Aschental in Goldlauter-Heidersbach und im Gabelgrund in Albrechts), die nicht
oder nicht mehr den vollen Umfang eines festgesetzten Wasserschutzgebietes
besitzen. Hierunter fallen auch die ehemals zur Trinkwasserversorgung genutzte
Dargebote aus Quellen und Brunnen, die im Notfall gegebenenfalls zur Versorgung
der Stadt Suhl mit Trinkwasser genutzt werden müssten.
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