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In diesem Aufgabengebiet des Immissionsschutzes werden insbesondere die Vorgaben der 
  • 1. BImSchV – Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen
  • 2. und 31. BImSchV – Emissionsbegrenzung von Lösemitteln (z. B. Chem. Reinigungen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Lackieranlagen u. ä.)
  • 7. BImSchV - Emissionsbegrenzung von Holzstäuben (z.B. Tischlereien, Sägewerke u.ä.)
  • 20. und 21. BImSchV – Emissionsbegrenzung beim Lagern und Umfüllen von Otto-Kraftstoffen (z. B.Tankstellen)
  • 22. BImSchV – Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft
  • 27. BImSchV – Emissionsbegrenzungen an Feuerbestattungsanlagen (Krematorium)
  • 13. und 17. BImSchV – Emissionsbegrenzungen an Großfeuerungsanlagen und Anlagen zur Abfallverbrennung (z. B. Heizkraftwerke, Abfallverbrennungsanlagen)
  • 30. BImSchV – Emissionsbegrenzung an Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung (z.B. Kompostierungsanlagen)

 sowie die Aufgaben zur Überwachung der Luftqualität durch das Messnetz des Landes und zur Luftreinhalteplanung umgesetzt.

Die Aufgaben der messtechnischen Luftqualitätsüberwachung werden in Thüringen durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt (TLUG)  wahrgenommen. Die in Suhl betriebenen Messstationen (Friedrich-König-Straße, Dörrenbachstraße, Schmücke) und deren aktuelle Daten können über folgende Links eingesehen werden bzw. sind auch auf der Homepage der Stadt Suhl abzurufen.

Die temporäre Messstation Suhl-Dörrenbachstraße wird im Zeitraum vom 02.07.2007 bis 31.12.2008 von Seiten der TLUG Jena betrieben. Zielstellung ist es hierbei, mögliche Auswirkungen des Betriebes der Müllverbrennungsanlage, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen befindet, bewerten zu können. Eine Auswertung der Messdaten durch die TLUG wird noch erfolgen. Die Messdaten der Station können unter diesem Link  jederzeit von jedem Bürger eingesehen werden. Nicht aufgezeigt sind allerdings die Zeiträume, in denen kein Betrieb der Müllverbrennungsanlage stattfand.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind Auswirkungen durch die Müllverbrennungsanlage auf die an der Messstation Suhl-Dörrenbachstraße ermittelten Parameter (z.B. Staub, Ozon, Russ, Stickoxide) nicht zu erkennen. Die angezeigten Erhöhungen einzelner Messparameter resultieren vielmehr mit hoher Wahrscheinlichkeit aus meteorologischen Ursachen.

Mit der seit den letzten Jahren vieldiskutierten Feinstaubbelastung gibt es derzeit im Stadtgebiet Suhl auf Grund der Messwerte keine Veranlassung, Aktionspläne aufzustellen bzw. Umweltzonen mit Fahrverboten einzurichten.

Dies sieht für den Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2) anders aus. Hier gelten ab dem Jahr 2010 die in § 3 der 22. BImSchV festgesetzten Immissionsgrenzwerte und aus den bisherigen Messungen lässt sich diesbezüglich ein Handlungspotenzial auch für die Stadt Suhl ableiten. Seit Mitte 2007 wurden deshalb bereits von der TLUG zusätzliche Messeinrichtungen zur Erfassung der Stickoxidemissionen im Verlauf der Ortsdurchfahrt der B 247 eingerichtet.

Rauchgasemissionen einer Festbrennstoff-Feuerung, die zu Beschwerden geführt hat
 

Rauchgasemissionen einer Festbrennstoff-Feuerung, die zu Beschwerden geführt hat
(Foto: RUA, R. Schmidt)

Durch die Untere Immissionsschutzbehörde in der Stadt Suhl wurden im Jahr 2005 zu Luftverunreinigungen durch Stäube, Rauchgase und Gerüche 13 Beschwerden, im Jahr 2006: 11 Beschwerden und im Jahr 2007: 19  Beschwerden bearbeitet. Diese Beschwerden resultieren vorrangig aus der Nutzung von privaten Heizungsanlagen, die mit Holz oder Kohle befeuert werden sowie aus dem Betrieb von Baustellen.

Baustelle mit Brecheranlage im Stadtgebiet Suhl
  Baustelle mit Brecheranlage im Stadtgebiet Suhl
(Foto: RUA, A. Müller)

 Einfache Beratungen zur Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien und zu Fördermöglichkeiten werden von der Unteren Immissionsschutzbehörde ebenfalls mit durchgeführt.

 
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