Untersuchungsberechtigungsschein |
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Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einmalig einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Erst- bzw. Nachuntersuchung.
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Pass
- einen Ausbildungsvertrag oder eine schriftliche Aufforderung zur Nachuntersuchung für den Nachuntersuchungsschein.
Ansprechpartner:
03681 74-2300
03681 74-2784
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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