Ordnungs- und Bürgeramt
Gewerbeangelegenheiten
Vollzug Schornsteinfegerhandwerksgesetz
- Beitreibung von Schonsteinfegergebühren
- Verweigerung von Kehr- und Überprüfungsarbeiten
Ansprechpartner:
03681 74-2971
03681 74-2970
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Kehrbezirkseinteilung
Die Stadt
Suhl ist in insgesamt sechs Kehrbezirke eingeteilt, in denen je ein
bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (bBSF) die hoheitlichen Aufgaben (z. B. Feuerstättenschau) wahrnimmt. Damit Sie sich als Eigentümer oder im Wettbewerb
tätiger Schornsteinfegerbetrieb darüber informieren können, wer der jeweils
zuständige bBSF ist, finden Sie nachfolgend eine Zuordnung nach Straßennamen sowie
entsprechende Kontaktdaten.
Übersicht Kehrbezirkseinteilung (204kb / PDF)
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
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