Trinkwasserversorgung

Trinkwasser ist Wasser für den menschlichen Gebrauch und muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und hygienisch einwandfrei sein. Es muss also bestimmte mikrobiologische und chemische Anforderungen erfüllen und gesetzlich festgelegte Grenzwerte ausgewählter Parameter einhalten. Die exakte Begriffsdefinition des Trinkwassers ist im § 3 Abs. 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) zu finden.

Die Versorgung der Suhler Bevölkerung mit Trinkwasser erfolgt durch den Wasser- und Abwasserzweckverband „Obere Gera", den Wasser- und Abwasser Verband Ilmenau (WAVI) und den Zweckverband Wasser und Abwasser Suhl „Mittlerer Rennsteig" (ZWAS). Das Trinkwasser wird zum größten Teil als Fernwasser aus der Talsperre Schönbrunn bezogen. Die Gewinnung aus dem Grundwasser besitzt somit nur eine untergeordnete Rolle. Der Trinkwasserverbrauch ist seit vielen Jahren rückläufig. Hierbei spielen sowohl ökologische, als auch ökonomische Gründe eine Rolle. Während der durchschnittliche Trinkwasserverbrauch in der Bundesrepublik Deutschland bei ca. 120 Litern pro Person und Jahr liegt (https://www.bmu.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser/trinkwasser/), werden in Thüringen nur ca. 90 Litern pro Person und Jahr verbraucht (https://www.statistik.thueringen.de/datenbank/portrait.asp?auswahl=land&nr=90&vonbis=&TabelleID=kr002202). Für das Stadtgebiet Suhl liegt der durchschnittliche Verbrauch sogar noch darunter. Der Anschlussgrad der Bevölkerung an die Trinkwasserversorgung beträgt nahezu 100%, wodurch eine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist.

Aufgrund der geänderten Versorgungssituation wurden schrittweise die nicht mehr benötigten Trinkwasserschutzgebiete im Gebiet der Stadt Suhl aufgehoben. Durch die Eingemeindung der Ortsteile Gehlberg und Schmiedefeld zum 01. Januar 2019 befinden sich nunmehr zwei weitere Wasserschutzgebiete in der Zuständigkeit der Unteren Wasserbehörde der Stadt Suhl. Folgende Karten zeigen die bestehenden Wasserschutzgebiete in Suhl.


Trinkwasserschutzgebiet am Schwimmbad Dietzhausen

 

 Trinkwasserschutzgebiet am Schwimmbad Dietzhausen

 

 Trinkwasserschutzgebiet westlich von Vesser
 Trinkwasserschutzgebiet westlich von Vesser

Ferner existieren noch schutzbedürftige Gebiete (z.B. im Aschental in Goldlauter-Heidersbach und im Gabelgrund in Albrechts), die nicht oder nicht mehr den vollen Umfang eines festgesetzten Wasserschutzgebietes besitzen. Hierunter fallen auch die ehemals zur Trinkwasserversorgung genutzte Dargebote aus Quellen und Brunnen, die im Notfall gegebenenfalls zur Versorgung der Stadt Suhl mit Trinkwasser genutzt werden müssten.