Luftreinhaltung
In diesem Aufgabengebiet des Immissionsschutzes werden insbesondere die Vorgaben der 
  • 1. BImSchV – Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen
  • 2. und 31. BImSchV – Emissionsbegrenzung von Lösemitteln (z. B. Chem. Reinigungen, Oberflächenbehandlungsanlagen, Lackieranlagen u. ä.)
  • 7. BImSchV - Emissionsbegrenzung von Holzstäuben (z.B. Tischlereien, Sägewerke u.ä.)
  • 20. und 21. BImSchV – Emissionsbegrenzung beim Lagern und Umfüllen von Otto-Kraftstoffen (z.B. Tankstellen)
  • 27. BImSchV – Emissionsbegrenzungen an Feuerbestattungsanlagen (Krematorium)
  • 13. und 17. BImSchV – Emissionsbegrenzungen an Großfeuerungsanlagen und Anlagen zur Abfallverbrennung (z. B. Heizkraftwerke, Abfallverbrennungsanlagen)
  • 30. BImSchV – Emissionsbegrenzung an Anlagen zur biologischen Abfallbehandlung (z.B. Kompostierungsanlagen)
  • 39. BImSchV -  Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen

sowie die Aufgaben zur Überwachung der Luftqualität durch das Messnetz des Landes und zur Luftreinhalteplanung umgesetzt.

Die Aufgaben der messtechnischen Luftqualitätsüberwachung werden in Thüringen durch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG)  wahrgenommen.

Rauchgasemissionen einer Festbrennstoff-Feuerung, die zu Beschwerden geführt hat
 

Rauchgasemissionen einer Festbrennstoff-Feuerung, die zu Beschwerden geführt hat
(Foto: RUA, R. Schmidt)

Die Arbeit der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl umfasst dabei vor allem die kontinuierliche Überwachung größerer Anlagen mit hohem Emissionspotential sowie Überwachung auf Anforderung, vor allem im Fall von Beschwerden.

 

Baustelle mit Brecheranlage im Stadtgebiet Suhl
  Baustelle mit Brecheranlage im Stadtgebiet Suhl
(Foto: RUA, A. Müller)