Die Untere Naturschutzbehörde informiert |
„Am 1.1.2015 ist die
Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und
Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten.
Im Mittelpunkt der Verordnung steht eine Liste invasiver
gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste), für die
Maßnahmen zum zukünftigen Umgang (Prävention, Früherkennung und rasche
Reaktion, Kontrolle) festgelegt werden. Die Liste wird unter Heranziehung von
Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Jede Art
muss bestimmte Kriterien erfüllen, um in die Liste aufgenommen werden zu
können.
Nach befürwortender Stellungnahme durch den zuständigen
Verwaltungsausschuss hat die EU-Kommission am 14.7.2016 die erste Unionsliste veröffentlicht, die am
3.8.2016 in Kraft getreten ist.“
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