Baugenehmigung
Baugenehmigung  
Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht 
Baugenehmigungsverfahren 

Für die Errichtung, Änderung und Nutzungsartenänderung von baulichen Anlagen ist in der Regel ein Bauantrag notwendig. 
 
So ist die Errichtung, der Um- oder Anbau eines Hauses baugenehmigungspflichtig. Auch die Nutzungsänderung, wie bspw. Gewerbe zu Wohnen, Wohnen zu Ferienwohnen usw., ist genehmigungspflichtig. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in § 60 der Thüringer Bauordnung beschrieben.
 
Für die Erstellung des Bauantrages ist ein (vorlageberechtigter) Architekt oder Bauingenieur notwendig. Dieser berät Sie in allen Fragen der Genehmigungspflicht und des Bauantrages und erstellt diesen für Sie.
 
Sie dürfen eine genehmigungspflichtige Baumaßnahme oder auch eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung erst beginnen, wenn Ihnen die entsprechende Baugenehmigung vorliegt.
 
Bauantrag 

Der Bauantrag ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Der notwendige Inhalt der Bauvorlagen ist in der Thüringer Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) geregelt. Diese finden Sie hier: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BauVorlVTHrahmen

Weitere Hinweise finden Sie hier: 
https://buerger.thueringen.de/detail?pstId=354484#result


Bauantragsformulare finden Sie hier: 
https://thformular.thueringen.de/buerger/?r=Bauvordrucke#forms

oder hier:
https://www.suhltrifft.de/component/option,com_docman/task,cat_view/gid,210/Itemid,942/

  
Baugenehmigung 

Die Baugenehmigung ist durch die Bauaufsicht zu erteilen, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, die im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren zu prüfen sind.
Eine Baugenehmigung kann unter Auflagen und Bedingungen sowie befristet erteilt werden. 
Die Baugenehmigung ist drei Jahre gültig. Diese Frist kann auf schriftlichen Antrag jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. 

Die Gebühren für eine Baugenehmigung sind in der ThürBauGVO geregelt. Diese finden Sie hier: https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-BauGebVTH2004V2Anlage

Bauvoranfrage 
 
Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf schriftlichen Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.
Eine Bauvoranfrage ist sinnvoll, wenn nicht klar ist, ob, wie und in welcher Form ein Grundstück bebaubar oder ein Gebäude umzunutzen ist. Eine vollumfängliche und kostenintensive Planung ist noch nicht notwendig.
Wir empfehlen, bei Unklarheiten vor dem Kauf eines zu bebauenden oder umzunutzenden Grundstückes zur verbindlichen Klärung eine Bauvoranfrage zu stellen.
Die Bauvoranfrage ist schriftlich bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Mit dem Antrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen. Ein Architekt ist hierfür zu empfehlen aber nicht zwingend notwendig.
 
Weitere Hinweise dazu finden Sie hier: https://buerger.thueringen.de/detail?areaId=&pstId=354498&ouId=&infotype=0

 
Antragsformulare finden Sie hier: 
 
https://thformular.thueringen.de/buerger/?r=Bauvordrucke#forms
 
oder hier:
 
https://www.suhltrifft.de/component/option,com_docman/task,cat_view/gid,210/Itemid,942/

Auskunft erhalten Sie unter:
03681 74 24 32
03681 74 26 57
03681 74 26 70
03681 74 24 23
 
Öffnungszeiten: 
Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

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