Sondernutzung |
Die Benutzung der Straße, Gehwege oder sonstigen öffentlichen Verkehrsflächen über den Gemeingebrauch hinaus ist Sondernutzung gemäß §18 Thüringer Straßengesetz. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers. Zu den Sondernutzungen zählen z.B. Außengastronomie, Warenauslagen, Verkaufsstände, Märkte oder Infostände auf der Straße sowie die Plakatierung an öffentlichen Straßen. Informationen zur Sondernutzung
Antrag auf Sondernutzung an öffentlichem Verkehrsgrund
Kontakt:
Bau- und Stadtentwicklungsamt |