Baumschutz und Baumfällungen |
Baumschutzsatzung und Baumfällgenehmigung Rechtliches Instrumentarium zum Schutz des Baumbestandes sind im Außenbereich die Naturschutzgesetzgebungen und im Innenbereich die städtische Baumschutzsatzung. Beide Grundlagen werden verwaltungsrechtlich nach einheitlich abgestimmten Verfahrensweisen bearbeitet und entschieden.
Wozu dient die Baumschutzsatzung? Wesentlicher Zweck der Baumschutzsatzung ist der Erhalt und die Pflege eines artenreichen Baumbestandes im Stadtgebiet. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zum örtlichen Klima, beleben und gliedern das Orts- und Landschaftsbild.
Welche Bäume sind genehmigungsfrei? Genehmigungsfrei sind:
Wo kann das Fällen von Bäumen beantragt werden? Für die Fällung genehmigungspflichtiger Bäume bedarf es grundsätzlich einer Antragstellung. Mit dem ausgefüllten Baumfällantrag wenden Sie sich an folgende Stelle:
Stadtverwaltung Suhl Ansprechpartner: Herr Haak, Tel.: 03681 74-2468 ( Antrag Baumfällgenehmigung )
Was ist nicht erlaubt? Grundsätzlich ist es jedermann untersagt geschützte Bäume ohne Genehmigung zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen, oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern. Widerrechtliche Handlungen können mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 50.000,00 € geahndet werden.
Was sind die gesetzlichen Grundlagen des Baumschutzes?
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