Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 23.1.2018 wurde die Organisation der Versorgung im Internat Lautenberg geändert.
Die Hausordnung einschließlich Gebührenordnung wurde geändert und bestätigt.
Hausordnung-23-01-2018 384.36 Kb
Auszüge aus der Haus- und Gebührenordnung:
„Das Internat dient der Unterbringung von vorrangig minderjährigen
Auszubildenden bzw. Schülern des SBBZ und bei vorhandener Kapazität für
Auszubildende und Schüler, die in Suhl eine andere Schule oder
Ausbildungseinrichtung besuchen.
Das Internat bietet den Jugendlichen von So. bis Fr. Unterkunft
inklusive Frühstück (Selbstverpflegung ist auf Grund der derzeitigen
Bedingungen nicht möglich)….
Die Nutzung des Internates wird durch einen Mietvertrag zwischen dem
Mieter (im Falle Minderjähriger mit dem gesetzlichen Vertreter) und der
Stadt Suhl, in diesem Fall vertreten durch die Internatsleiterin
geregelt…..“
Für Schüler welche im Bezug von Ausbildungshilfen sind, Bafög oder BAB,
wird empfohlen diese Änderung der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.
Das Internat ist ab 13.00 Uhr unter 03681/ 3512947 oder unter
Mail:
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zu erreichen.
Telefon Stadtverwaltung Suhl:
Jugend und Schulverwaltungsamt/Sport
03681 / 742536 oder
03681 / 742557
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