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Die Untere Naturschutzbehörde informiert Drucken

brenklau„Am 1.1.2015 ist die  Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft getreten.

Im Mittelpunkt der Verordnung steht eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung (Unionsliste), für die Maßnahmen zum zukünftigen Umgang (Prävention, Früherkennung und rasche Reaktion, Kontrolle) festgelegt werden. Die Liste wird unter Heranziehung von Risikoabschätzungen und wissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Jede Art muss bestimmte Kriterien erfüllen, um in die Liste aufgenommen werden zu können.

 

Nach befürwortender Stellungnahme durch den zuständigen Verwaltungsausschuss hat die EU-Kommission am 14.7.2016 die  erste Unionsliste veröffentlicht, die am 3.8.2016 in Kraft getreten ist.“

 

 

 

 
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