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Lärmkartierung in Suhl |
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Am 30. Juni 2005 trat das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft. Mit der Umgebungslärmrichtlinie hat die Europäische Union erstmals die bisher vom europäischen Recht ausgeklammerten Geräuschimmissionen erfasst. Die Richtlinie bildet den Einstieg in ein auf europäischer Ebene harmonisiertes Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm der von Straßen-, Schienen und Flugverkehr sowie Industrie und Gewerbe ausgeht.
Dieses Gesetz stellt die wesentlichen Anforderungen der Richtlinie im Zusammenhang mit deren Umsetzung in nationales Recht für den Bereich der Bundesfernstraßen dar.
Mit diesem Gesetz wurden auch in Deutschland die Anforderungen an die Qualität der Lärmminderungsplanung verbessert und vereinheitlicht.
Danach sind u. a. in Ballungsräumen und an Hauptverkehrsstraßen die Lärmbelastung und die Anzahl der Betroffenen zu ermitteln und zu dokumentieren. Diese Lärmkartierungen und Betroffenheitsanalysen sind in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Bei Bedarf müssen Aktionspläne mit entsprechenden Schutzmaßnahmen erarbeitet werden.
Die für Suhl ermittelten Lärmbelastungen und die zugehörige Betroffenheitsanalyse sind in den strategischen Lärmkarten dargestellt. Sie liegen im Moment vor für die A 71, die Ortsdurchfahrt der B247 und Abschnitte der L1140.
Bis zum 18. Juli 2008 sind von der Stadt Suhl für die betroffenen Straßenabschnitte Aktionspläne aufzustellen und bis Ende des Jahres 2008 an die EU weiterzuleiten.
Links zu den Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen:
Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Suhl tagsüber (5,6 MB)
Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Suhl nachts (5,7 MB)
Betroffenheitsanalyse tagsüber (5,8 MB)
Betroffenheitsanalyse nachts (6 MB)
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