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Rückbau und Beseitigung baulicher Anlagen Drucken




Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht
Rückbau und Beseitigung von baulichen Anlagen


Verfahrensfrei ist die Beseitigung von:

1. Anlagen, die nach § 60 ThürBO verfahrensfreigestellt sind,

2. freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen 1 und 3,

3. sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 m.

 

Im Übrigen ist die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen mindestens einen Monat zuvor der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen. 

 

Bei nicht freistehenden Gebäuden muss die Standsicherheit des Gebäudes oder der Gebäude, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, durch einen qualifizierten Tragwerksplaner im Sinne des § 65 Abs. 2 ThürBO beurteilt und im erforderlichen Umfang nachgewiesen werden. 

 

Die Beseitigung baulicher Anlagen ist, soweit notwendig, durch den qualifizierten Tragwerksplaner zu überwachen.

 

Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 24 23
(0 36 81) 74 24 32
 

 

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich  




 
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