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Ummeldung Einwohnermelde- und Passbehörde Drucken

Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde

Ummeldung 

  • Sie ziehen innerhalb von Suhl um
  • Sie benötigen:
    • Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderpass
    • ggf. Geburts-, Eheurkunde oder Familienstammbuch
    • Vordruck „Ummeldung bei der Meldebehörde“
    • Wohnungsgeberbescheinigung

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde ummelden. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie bei der Meldebehörde oder als Download aus unserem Formularbereich. Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter (schriftliche Vollmacht) mit allen aufgeführten Unterlagen vorzunehmen (bei zugelassenen Fahrzeugen siehe auch "Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges").

Ansprechpartner:

03681 74-2300

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl

Öffnungszeiten:

Montag:  08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
jeden 1.Samstag
im Monat:
09:00 - 12:00 Uhr

 
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