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Ummeldung Einwohnermelde- und Passbehörde Drucken

Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde

Ummeldung 

  • Sie ziehen innerhalb von Suhl um
  • Sie benötigen:
    • Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderpass
    • ggf. Geburts-, Eheurkunde oder Familienstammbuch
    • Vordruck „Ummeldung bei der Meldebehörde“
    • Wohnungsgeberbescheinigung

Innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug müssen Sie sich bei der Meldebehörde ummelden. Die erforderlichen Vordrucke erhalten Sie bei der Meldebehörde oder als Download aus unserem Formularbereich. Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder seinem Vertreter (schriftliche Vollmacht) mit allen aufgeführten Unterlagen vorzunehmen (bei zugelassenen Fahrzeugen siehe auch "Umschreibung eines gebrauchten Fahrzeuges").

Ansprechpartner:

03681 74-2300

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl

Öffnungszeiten:

Montag:  08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
jeden 1.Samstag
im Monat:
09:00 - 12:00 Uhr

 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

blinkender roter Kreis  Termine für Melde-behörde, Kfz-Zulassung und Fahrerlaubnisbehörde sind über unsere Online-Terminbuchung zu vereinbaren!

Bitte hier klicken! Button zur Weiterleitung zur online-terminbuchung

 

blinkender roter Kreis   Für alle anderen Ämter ist eine telefonische Terminvereinbarung weiterhin erforderlich!

Hier finden Sie die Telefonnummern der Ämter der Stadt Suhl.

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