Luftschadstoffe aus dem Straßenverkehr
stellen eine gesundheitliche Belastung für die betroffenen Anwohner und die
Umwelt dar. Zu nennen sind dabei insbesondere die Schadstoffe Staub (Feinstaub)
und Stickstoffdioxid. Die Reduktion dieser Schadstoffe ist insbesondere an den
Hauptverkehrsachsen eine große Herausforderung für die Städte.
Im Jahr 2010 wurde die
EU-Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG) in deutsches Recht
umgesetzt. Für die Schadstoffbegrenzungen in der Bundesrepublik Deutschland
gilt die 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV).
Zum Schutz der menschlichen Gesundheit legt
die Verordnung u.a. folgende (Langzeit-) Immissionsbegrenzungen fest:
Schadstoff
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Mittelung über
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Grenzwert
[µg/m3]
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zulässige Überschreitungen
pro Kalenderjahr
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Norm: 39. BImSchV
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Schwefeldioxid (SO2)
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1-Stunde
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350 µg/m3
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24
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§ 2 Abs. 1
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24-Stunden
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125 µg/m3
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3
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§ 2 Abs. 2
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Stickstoffdioxid (NO2)
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1-Stunde
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200 µg/m3
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18
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§ 3 Abs. 1
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Kalenderjahr
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40 µg/m3
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§ 3 Abs. 2
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Feinstaub PM10
(aerodynamischen Partikeldurchmesser < 10 µm)
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24-Stunden
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50 µg/m3
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35
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§ 4 Abs. 1
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Kalenderjahr
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40 µg/m3
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§ 4 Abs. 2
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Feinstaub PM2,5
(aerodynamischer Partikeldurchmesser < 2,5 µm)
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Kalenderjahr
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25 µg/m3
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§ 5 Abs. 2
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Blei
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Kalenderjahr
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0,5 µg/m3
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§ 6
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Benzol
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Kalenderjahr
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5 µg/m3
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§ 7
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Kohlenmonoxid
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8-Stunden-mittel des Tages
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10 mg/m³
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§ 8
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Ozon
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8-Stunden-
mittel des Tages
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120 µg/m3
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25
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§ 9 Abs. 1
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Schadstoffüberschreitungen in Suhl
Die Immissionsmessungen der
Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) haben an der
verkehrsbezogenen Messstelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße in Suhl im Jahr 2010
einen Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 43 µg/m³ ergeben
(Immissionsgrenzwert nach der 39. BImSchV für NO2: 40 µg/m³).
Aufgrund dieser Überschreitung
war für die Stadt Suhl ein Luftreinhalteplan zur Reduzierung der NO2-Belastung
aufzustellen. Der Stadt Suhl wurde eine, durch die Europäische Kommission
notifizierte Fristverlängerung für die Einhaltung des Immissionsgrenzwertes für
Stickstoffdioxid von 5 Jahren eingeräumt.
Seit dem Jahr 2013 gibt es an der Messstelle in der
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße in Suhl keine Überschreitungen des
Stickstoffdioxid-Jahresmittelwertes mehr.
Die aktuellen Messdaten, sowie
die gemessenen Daten der vergangenen Jahre können auf der Homepage der
Thüringer Landesanstalt für Umwelt eingesehen werden.
Messstelle Friedrich-König-Straße
Messstelle Dr.-Theodor-Neubauer-Straße
Luftreinhalteplan
Rechtsgrundlage für die
Aufstellung eines Luftreinhalteplans ist § 47 Abs. 1 und 2 des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der 39. BImSchV). Danach müssen die
zuständigen Behörden (in Thüringen: Thüringer Landesverwaltungsamt) einen
Luftreinhalteplan aufstellen, der konkrete Maßnahmen zur Verminderung von
Schadstoffen vorsieht, wenn die durch Rechtsverordnung festgelegten
Immissionsgrenzwerte einschließlich festgelegter Toleranzmargen überschritten
werden.
Gegenstand eines solchen
Luftreinhalteplans sind gemäß Anlage 13 zur 39. BlmSchV im Wesentlichen:
• die
Beschreibung der Überschreitungssituation,
• die
Verursacheranalyse,
• die
Betrachtung der voraussichtlichen Entwicklung der Belastungssituation,
• die
Bestimmung von Maßnahmen.
Der Luftreinhalteplan für die
Stadt Suhl wurde im Jahr 2012 erstellt. Darin sind emissionssenkende Maßnahmen vorgegeben.
Das Ziel des Luftreinhalteplanes, die festgelegten Grenzwerte für
Luftschadstoffe ab dem Jahr 2015 nicht mehr zu überschreiten, wurde erreicht. Seit
2013 werden kontinuierlich geringere Stickstoffdioxidkonzentrationen in der Dr.-Theodor-Neubauer-Straße
gemessen. Solange es bei diesen Grenzwertunterschreitungen bleibt, wird der
Luftreinhalteplan der Stadt Suhl auch nicht mehr fortgeschrieben. Dennoch werden
die Maßnahmen von der Stadt Suhl weiter umgesetzt, um die Luftqualität an den
Hauptverkehrsstraßen weiter zu verbessern.
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