Vorläufiger Personalausweis |
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Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen bzw. bei Verlust, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar in der Passbehörde ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Bei der Abholung des Bundespersonalausweises ist der vorläufige Personalausweis abzugeben.
Sie benötigen:
- den alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
oder Ihren Kinderausweis/Kinderpass oder
- Ihren Reisepass
- Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Gebühr: 10,00 €
Hinweis: als Reisedokument nur vereinzelt verwendbar
Ansprechpartner:
03681 74-2300
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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