Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Personalausweis
Ab Vollendung des 16. Lebensjahres unterliegt man der Personalausweispflicht. Die Pflicht entfällt, wenn man über einen gültigen Reisepass verfügt. Bei einer Beantragung vor dem vollendeten 16. Lebensjahr bedarf es der Zustimmung der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund).
Für Antragsteller unter 24 Jahre wird der Ausweis für 6 Jahre und für Antragsteller über 24 Jahre für 10 Jahre ausgestellt.
Sie benötigen:
- den alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder
- Ihren Kinderausweis/Kinderpass oder
- Ihren Reisepass
- Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
- Gebühr:
- unter 24 Jahren: 22,80 € |
- über 24 Jahren : 37,00 € |
Hinweis: Ein/e Sachbearbeiter/in füllt den Antrag in Ihrem Beisein aus. Sie/Er benötigt Ihre eigenhändige Unterschrift, weswegen Sie sich nicht vertreten lassen können.
Ansprechpartner:
03681 74-2300
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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