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Parkberechtigung für Schwerbehinderte PDF Drucken

Bürgeramt

Melde- und Passbehörde

Parkberechtigung für Schwerbehinderte

  • eine Parkberechtigung für Schwerbehinderte kann bei der Melde- und Passbehörde gebührenfrei beantragt werden
  • Die Erteilung der Parkberechtigung für Schwerbehinderte ist vom Versorgungsamt zu entscheiden und wird von der Melde- und Passbehörde nur ausgestellt

Ansprechpartner:
(03681) 74 23 00
(03681) 74 27 84

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
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