Ordnungs- und Bürgeramt
Gewerbeangelegenheiten
Erteilung der Heilpraktikererlaubnis (allgemein oder beschränkt auf den psychotherapeutischen oder physiotherapeutischen Bereich)
Voraussetzungen:
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- mindestens Hauptschulabschluss
- sittliche Zuverlässigkeit
- gesundheitliche Eignung
- bestandene Kenntnisüberprüfung
- Antragsteller muss Wohnsitz in Suhl haben oder nachweisen, dass die Heilpraktikertätigkeit in Suhl ausgeübt werden soll.
Ansprechpartner: 03681 74-2970
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
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