Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
Führungszeugnis
Sie benötigen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Gebühr: 13,00 €
Das Führungszeugnis wird ausschließlich vom Bundeszentralregister Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind.
Alternativ können seit
dem 01.09.2014 Führungszeugnisse auch online beim Bundesamt für Justiz
beantragt werden. Voraussetzung hierfür ist der Besitz eines elektronischen
Personalausweises mit freigeschalteter Online-Funktion und ein Kartenlesegerät.
Nähere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesamtes für Justiz http://www.bundesjustizamt.de/.
Bei der Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Führungszeugnisses ist eine rechtsgeschäftliche Vertretung unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für Rechtsanwälte und Ehepartner. Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung des Führungszeugnisse beantragen.
Es gibt 2 Arten von Führungszeugnissen:
- für private Zwecke
- zur Vorlage bei einer Behörde
Ansprechpartner:
03681 74-2300
03681 74-2784
Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
1. Samstag
im Monat: |
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr |
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