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Mietspiegel für Suhl PDF Drucken

ortsschild_mietspiegel_customSeit 1. Januar 2011 ist ein neuer Mietspiegel für die Stadt Suhl in Kraft. Er wurde auf Grundlage des zuletzt 2005 aktualisierten Mietspiegels für Suhl von der Arbeitsgruppe „Mietspiegel" aktualisiert und von allen Mitwirkenden einstimmig vorerst für 2 Jahre für verbindlich erklärt. Sie finden ihn hier: mietspiegel_2011_mit_straßenverzeichnis

Der Mietspiegel findet seine Grundlage im Bürgerlichen Gesetzbuch (in der jeweils geltenden Fassung). Er ist kein qualifizierter Mietspiegel nach § 558 d Abs.1 BGB, sondern stellt nach § 558c Abs.1 BGB eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Der Mietspiegel soll überhöhte Mieten verhindern, aber auch dem Vermieter ermöglichen, berechtigte Mieterhöhungen ohne gerichtliche Auseinandersetzungen durchzusetzen. Ebenso ist er als Anhaltspunkt und Rahmen für Neuvertragsabschlüsse bestens geeignet.
Der Mietspiegel wurde entsprechend der in § 558 Abs.2 BGB definierten Kriterien Art, Größe, Ausstattung Beschaffenheit und Lage strukturiert, die Kriterien Ausstattung und Beschaffenheit wurden hierbei zusammengefasst und führen zu  entsprechenden Differenzierungen innerhalb der jeweiligen Mietpreisspannen.
Im Mietspiegel wird die Spanne der ortsüblichen Miete für Wohnungen dargestellt, die keiner Preisbindung unterliegen. Er soll damit als Orientierung für die Einordnung von Neuvertragsmieten, insbesondere zur Bewertung der üblichen Entgelte nach § 5 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz, und für Mieterhöhungen dienen.
Weitere Erläuterungen, u.a. zum Geltungsbereich des Mitspiegels, sind im Textteil zu finden. Den Mietspiegel (Textteil und Tabelle) können sie hier oder oben als PDF-Datei herunterladen bzw. einsehen: mietspiegel_2011_mit_straßenverzeichnis

 
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