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Erde im Umfeld der RABA nicht quecksilberbelastet |
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Im Umfeld der Restabfallbehandlungsanlage (RABA) in Zella-Mehlis gibt es in der Stadt Suhl keine durch die Anlage bedingten Belastungen durch Quecksilber. Das ist das Ergebnis von Langzeituntersuchungen seit 2007. Die Einzelwerte der Untersuchungen finden Sie hier: raba_hg-werte
Im Zusammenhang mit der Errichtung der RABA des Zweckverbands Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) wurde seinerzeit von den Gegnern der Anlage argumentiert, dass die Böden im Umfeld der Anlage durch Quecksilber verseucht würden. Daraufhin nahm die Stadt Suhl schon vor Inbetriebnahme der Anlage 2003 an drei Stellen Bodenproben. Beabsichtigt war, in regelmäßigen Abständen Nachuntersuchungen vorzunehmen, um die Auswirkungen der Anlage auf die Bodenbelastung überprüfen zu können.
Zur Beobachtung solcher möglichen Auswirkungen der RABA auf das Schutzgut Boden wurden seitens der Stadtverwaltung Suhl drei, später vier Punkte im Nahbereich der Müllverbrennungsanlage ausgewählt und seit Inbetriebnahme der Anlage regelmäßig untersucht. Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen zeigen klar, dass keinerlei Auswirkungen zu erkennen sind. An zwei der drei Probennahmestellen - im Wohngebiet Fröhlicher Mann und am ehemaligen Kindergarten des Sportbundes sind die aktuellen Werte (vom 20.9.2010) sogar geringer als zur ersten Probennahme 2003. An einer dritten Stelle, dem Kindergarten in Goldlauter, sind sie gleich geblieben. Die vierte Stelle ist die Grünfläche neben diesem Kindergarten. Über die Jahre hinweg - ab 2007 erfolgten die Probennahmen halbjährlich - ergaben sich Schwankungen. Die Experten gehen davon aus, dass deren Ursachen schwer zu ermitteln sind. Um jedoch einmal die Größenordnungen zu verdeutlichen: unterschiedlich nach der Nutzung der Böden betragen die Prüfwerte nach der Bundesbodenschutzverordnung für ein Wohngebiet 20 mg/kg Trockensubstanz (Boden), für Park- und Freizeitanlagen 50 mg/kg Trockensubstanz und für Kinderspielflächen 10 mg/kg Trockensubstanz. Die gemessenen Werte bewegen sich derzeit zwischen 0,09 und 0,12 mg/kg Trockensubstanz, liegen also selbst für die strengste Vorgabe (Kinderspielflächen) bei einem Hundertstel des als Grenzwert angesehenen Prüfwertes.
Die Wahl des Untersuchungsparameters Quecksilber im Feststoff nach Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung wurde auf Grund des Ergebnisses der Immissionsprognose der Anlagengegner getroffen, wonach gegenüber der Immissionsprognose des ZAST bei diesem Schwermetall signifikante Unterschiede hinsichtlich des prognostizierten Ausstoßes und zwangläufig dem Eintrag im Boden vorhergesagt wurden.
Mit Inbetriebnahme der RABA wurde Ende August 2007 eine erste Probenahme und Untersuchung durch das beauftragte Labor vorgenommen. Die Ergebnisse zeigten, dass an den ausgewählten Punkten die Quecksilberwerte nur lediglich etwa ein bis drei Hundertstel des so genannten Prüfwertes der Bundesbodenschutzverordnung betrugen. Die während der drei zurückliegenden Betriebsjahre der Anlage ermittelten Messwerte zeigen auch im Vergleich zu denen des Gutachtens für den Genehmigungsantrag der RABA aus dem Jahre 2003 prinzipiell nur geringfügige Schwankungen der Quecksilbergehalte im Boden.
Da bisher keine negativen Einflüsse hinsichtlich des betrachteten Parameters festzustellen waren, wird die Stadt Suhl eine Beprobung künftig nur noch einmal jährlich durchführen, beginnend im 2. Quartal 2012.
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