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Thüringer Erziehungsgeld direkt im Anschluss an das Bundeselterngeld PDF Drucken

Kleines schlafendes KindMit dem 1. August 2010 trat eine Änderung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in Kraft. Alle Eltern mit Kindern im Alter zwischen einem und zwei Jahren haben damit auch die Möglichkeit, einen Antrag auf das Thüringer Erziehungsgeld zu stellen.

Anträge auf Erziehungsgeld können gestellt werden, wenn das Kind zu Hause betreut wird oder nicht länger als fünf Stunden (Halbtagsplatz) eine Kindertageseinrichtung oder eine Kindertagespflegeperson besucht. Eine Beantragung ist weiterhin möglich, wenn in einer Familie außer dem ein- bis zweijährigen Kind noch weitere ältere Kinder leben, für die Kindergeld bezogen wird.

Ein Antrag muss nicht gestellt werden, sobald die Familie nur ein Kind hat und dieses ganztags in einer Kindertagesstätte oder bei einer Kindertagespflegeperson untergebracht ist. Für diese Eltern besteht kein Anspruch. 

Für alle Familien mit Kindern, die zwischen dem 1. August 2008 und dem 31. Juli 2009 geboren sind, kann der Antrag im Jugendamt der Stadt gestellt werden. Für Kinder, die ab dem 1. August 2009 geboren sind, kann das Thüringer Erziehungsgeld im Anschluss an das Bundeselterngeld (BEEG) beantragt werden.

Für Eltern aus der kreisfreien Stadt Suhl werden die Anträge ausgereicht und bearbeitet durch:
Stadtverwaltung Suhl, Jugend- und Schulverwaltungsamt, Herrn Gerstenberg, Friedrich-König-Str. 42, 98527 Suhl Tel.: 03681 / 74 26 35, Neues Rathaus, Zimmer 428.

Das Antragsformular und die Anlagen können vom Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit heruntergeladen werden.

 
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