Unbedenklichkeitsbescheinigung |
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Unbedenklichkeitsbescheinigung
Kämmerei
SG Stadtkasse
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten (z. B. Gewerbesteuern, Grundbesitzabgabenforderungen oder dgl.) gegenüber der Stadt Suhl bestehen.
Ansprechpartner:
(03681) 74 24 84
oder
Neues Rathaus, 5. Etage, Zimmer 509
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
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