A+ | A- | Reset


Unbedenklichkeitsbescheinigung Drucken

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Kämmerei

SG Stadtkasse

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine befristete Erklärung, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten (z. B. Gewerbesteuern, Grundbesitzabgabenforderungen oder dgl.) gegenüber der Stadt Suhl bestehen.

Ansprechpartner:

(03681) 74 24 84

oder

Neues Rathaus, 5. Etage, Zimmer 509

 

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich

 

 

 

 

 

 
< zurück   weiter >
© 2010 Stadt Suhl