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Einwohnermeldewesen PDF Drucken
Bürgeramt
Einwohnermelde- und Passbehörde
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Sie benötigen:
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Gebühr: 13,00 €
     
    Der Gewerberegisterauszug wird ausschließlich vom Bundeszentralregister Bonn ausgestellt.
    Natürliche Personen können den Antrag bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind.
    Juristische Personen stellen den Antrag im Allgemeinen bei der für sie zuständigen Gewerbebehörde.
    Bei der Stellung eines Antrages auf Erteilung eines Auszuges aus dem GWZR ist eine rechtsgeschäftliche Vertretung unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für Rechtsanwälte und Ehepartner.

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  • Einfache Melderegisterauskünfte

  • Jeder, der in Suhl gemeldet ist, hat das Recht auf kostenfreie Auskunft über die zu seiner Person im Melderegister gespeicherten Daten. Aber auch Dritte erhalten in bestimmtem Umfang Auskunft.
     
    Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte:
    • Vor- und Familiennamen
    • Anschrift
    • Akademische Grade
     
    Gebühr für einfache Melderegisterauskunft:
    • über einen Einwohner 5,00 €
    • über mehrere Einwohner zusätzlich je Anfrage 2,50 €

     
  • Erweiterte Melderegisterauskünfte

  • Kann der Anfragende ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen, darf die Meldebehörde eine erweiterte Registerauskunft geben, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
    • Tag und Ort der Geburt
    • Frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (nur Angaben ob verheiratet oder nicht)
    • Staatsangehörigkeit
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszuges
    • gesetzlicher Vertreter
    • Sterbetag und -ort

      Gebühr: je Einwohner 6,50 €
     
  • Beglaubigungen von Unterschriften
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    Auch Unterschriften beglaubigt die Meldebehörde nur, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde dienen soll oder bei einer sonstigen Stelle, die aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück beglaubigt benötigt.
     
    Dies gilt nicht für Unterschriften ohne zugehörigen Text oder solche, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.
     
    Eine Unterschrift wird nur dann beglaubigt, wenn Sie sie in Gegenwart des/der Sachbearbeiter/in leisten oder sie/er sie ausdrücklich anerkennt.
     
    - Gebühr: 5,00 €
     
  • Beantragung der Lohnsteuerkarte

  • Sie benötigen, wenn Sie den Antrag persönlich stellen:
     
    • Personalausweis oder Pass
     
    Sie können die Lohnsteuerkarte auch schriftlich beantragen. Dies ist formlos oder mit den in der Meldebehörde ausliegenden Antragsformularen möglich.
     
  • Änderung der Steuerkarte

  • Der Änderung der Steuerkarten bedarf es bei:
    • Eheschließung
    • Geburt eines Kindes
    • dauernden getrennt Lebenden im steuerlichen Sinn
    • Tod eines Ehepartners
    • Kirchenein-/austritt
    • Wegfall der Voraussetzungen für Steuerklasse II

    Fügen Sie dem Änderungsantrag bitte die Personenstandsurkunde und die Austrittsbescheinigung der Religionsgemeinschaft bei.
     
  • Wechsel der Steuerklasse

  • Der Wechsel der Steuerklassen erfolgt auf die schriftliche Antragstellung unter Vorlage der vorhandenen Steuerkarte.
     
    Bei Ehepartnern sind beide Karten zeitgleich vorzulegen.
     
  • Verlust oder Diebstahl des Personalausweises oder Reisepasses

  • Haben Sie Ihren Personalausweis / Reisepass verloren oder wurde er gestohlen, teilen Sie dies bitte der Passbehörde mit. Den Vordruck dafür hat Ihr/e Sachbearbeiter/in für Sie vorrätig.
     
    Sie benötigen:
    • den Personalausweis, bei Verlust des Passes oder
    • Ihren Kinderausweis / Kinderpass oder Reisepass, wenn vorhanden, bei Verlust des Personalausweises
    • Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Eheurkunde

    Gebühr: 8,00 €
     
    Hinweis: Das Wiederfinden muss ebenfalls bei der Passbehörde gemeldet werden.
     
  • Verlängerung des Kinderreisepasses

  • Der Kinderreisepass wird für 6 Jahre ausgestellt  und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden.
     
    Zur Verlängerung benötigen Sie:
    • in aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
    • Größe: 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand, Frontalaufnahme
    • Gebühr 6,00 €

    Eine Änderung des Kinderpasses ist möglich, wenn das Kind nicht mehr auf dem Lichtbild erkennbar ist.
     
    Sie benötigen:
    • ein aktuelles Lichtbild (siehe Verlängerung)
    • Gebühr: 6,00 €

    Hinweis: Bei der Antragstellung muss das Kind mitgebracht werden.

Ansprechpartner:
(03681) 74 23 00
(03681) 74 27 84

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
1. Samstag
im Monat:
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
 
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