Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Untere Denkmalschutzbehörde
Denkmalpflege und Denkmalschutz haben die Aufgabe, Kulturdenkmale als
Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und erdgeschichtlicher
Entwicklung zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in
die städtebauliche und dörfliche Entwicklung sowie in die Raumordnung und
Landschaftspflege einbezogen werden.
Untere Denkmalschutzbehörden sind die kreisfreien Städte und Landkreise.
Obere Denkmalschutzbehörde ist das Landesverwaltungsamt.
Oberste Denkmalschutzbehörde ist das für Denkmalschutz, Denkmalpflege
und Archäologie zuständige Ministerium.
Für Maßnahmen auf Grund des "Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale im Land Thüringen" (ThDSchG) sind die
unteren Denkmalschutzbehörden zuständig.
Ansprechpartner:
(0 36 81) 74 24 17
(0 36 81) 74 24 32
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
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