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Kleine und mittlere Feuerungsanlagen |
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Am 22. März 2010 ist die neue „Verordnung über und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV“ in Kraft getreten. Sie enthält zahlreiche Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung. So unterliegen nun zum Beispiel Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe bereits ab einer Nennwärmeleistung von 4 kW der Messpflicht durch den Schornsteinfeger. Weiterhin sind für Festbrennstoff-Öfen, die ab 2015 errichtet werden, im Regelfall nachgeschaltete Einrichtungen zur Staubminderung erforderlich.Die Messintervalle für Gas- und Ölfeuerungsanlagen sind auf zwei- bzw. dreijährige Abstände verändert worden.Den vollständigen Text der 1. BImSchV sowie Hintergrundinformationen zur gesundheitlichen Wirkung von Feinstaub finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter folgendem Link: http://www.bmu.de/luftreinhaltung/downloads/doc/39616.php
Fragen dazu werden von den Mitarbeitern der Unteren Immissionsschutzbehörde im Rechts- und Umweltamt der Stadt Suhl beantwortet. Foto: H. Schreier
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