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Beglaubigungen Drucken

Ordnungs- und Bürgeramt
Einwohnermelde- und Zulassungswesen

Amtlich beglaubigt werden Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke), wenn es sich handelt um

  • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
  • sonstige  Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird.

Nicht beglaubigt werden Dokumente, für die ausschließlich andere Behörden zuständig sind (z. B. das Standesamt für  standesamtliche Urkunden, die Betreuungsbehörde bei Vorsorgevollmachten) oder Dokumente, deren ursprünglicher Inhalt nicht zweifelsfrei erkennbar ist  bzw. wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist (z. B. fehlende Seiten). 

Unterschriften können amtlich beglaubigt werden, wenn das unterzeichnete Schriftstück einer Behörde vorgelegt werden soll oder aufgrund einer Rechtsvorschrift die amtliche Beglaubigung (nicht die notarielle Beglaubigung) vorgesehen ist. Die Unterschriftsleistung muss in Gegenwart des Bediensteten geleistet werden. Unterschriften dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn sie:

  • der öffentlichen Beglaubigung bedürfen (z.B. privatrechtliche Verträge)
  • ohne zugehörigen Text (Blankounterschriften) vorgelegt werden. 

Benötigte Unterlagen:

  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale 

Gebühren je Beglaubigung gem. Verwaltungskostensatzung der Stadt Suhl bzw. der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung: 

  • Eigenurkunde                               3,00 €
  • Fremdurkunde                             0,80 €  pro Seite, jedoch mindestens 8,00 €
  • Unterschriftsbeglaubigung        8,00 € 

Ansprechpartner:
03681 74-2302
03681 74-2300

Stadtverwaltung Suhl
Friedrich-König-Straße 42 
98527 Suhl

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
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Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

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