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Baulasten Drucken

Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht
Baulasten

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen. 

Vorrausetzung zur Baulast-Eintragung:
- beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
- beglaubigter Katasterplan
- Darstellung der gewünschten Baulastsicherung (z.B. Lageplan mit Einzeichnung der Baulastfläche)  

Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger. 

Die Baulast-Erklärung bedarf der Schriftform. Die jeweilige Unterschrift muss öffentlich beglaubigt, d.h. vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von ihr anerkannt, werden. 

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

 

Ansprechpartner: (0 36 81) / 74 24 33

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
 
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Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
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