Umwelt- und Bauaufsichtsamt
Sachgebiet Bauaufsicht
Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können
Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre
Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen.
Vorrausetzung zur
Baulast-Eintragung:
- beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
- beglaubigter Katasterplan
- Darstellung der gewünschten
Baulastsicherung (z.B. Lageplan mit Einzeichnung der Baulastfläche)
Baulasten werden mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam
und wirken auch gegenüber dem Rechtsnachfolger.
Die Baulast-Erklärung bedarf der Schriftform. Die jeweilige Unterschrift
muss öffentlich beglaubigt, d.h. vor der Bauaufsichtsbehörde geleistet oder von
ihr anerkannt, werden.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis
Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.
Ansprechpartner: (0 36 81) / 74 24 33
Öffnungszeiten:
Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
Mittwoch: |
Schließtag |
Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
|