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Baulasten PDF Drucken
Bauaufsichtsamt
Baulasten

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen. 

Vorrausetzung zur Baulast-Eintragung:
- beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
- beglaubigter Katasterplan
- Lageplan mit Einzeichnung der gewünschten Baulastsicherung

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen.

 

Ansprechpartner: (0 36 81) / 74 24 33

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
 
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