Bauaufsichtsamt
Baulasten
Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen.
Vorrausetzung zur Baulast-Eintragung:
- beglaubigter Grundbuchauszug für das zu belastende Grundstück
- beglaubigter Katasterplan
- Lageplan mit Einzeichnung der gewünschten Baulastsicherung
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen.
Ansprechpartner: (0 36 81) / 74 24 33
Öffnungszeiten:
| Montag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Dienstag: |
08:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
| Mittwoch: |
Schließtag |
| Donnerstag: |
08:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
| Freitag: |
08:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
Nach entsprechender Vereinbarung auch samstags Termine möglich
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