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Ausländerbehörde Drucken
Sozialamt
SG Sonstige soziale Aufgaben / Ausländerbehörde
  • Erteilung Aufenthaltstitel
    • Einen Aufenthaltstitel benötigt jeder Ausländer der sich dauerhaft in Deutschland aufhält.
    • Die Aufenthaltstitel unterteilen sich in Aufenthaltserlaubnis (befristet) und Niederlassungserlaubnis (unbefristet).
    • Für den Erhalt eines Aufenthaltstitels muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
      • 1 Lichtbild
      • Krankenversicherungsnachweis (Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung)
      • Arbeitsvertrag / ALG II Bescheid / Sozialhilfebescheid
      • Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate
      • Mietvertrag
  • Verpflichtungserklärung
    • Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist Voraussetzung für eine Einladung ausländischer Bürger zum touristischen Aufenthalt in Deutschland
    • Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung muss ein Antrag bei der Ausländerbehörde gestellt werden. Für diesen Antrag wird benötigt:
      • Angaben zu Ihrem Gast - Passkopie
      • Ihr Personalausweis oder Reisepass
      • 29 Euro Gebühr gem. § 47 Abs. 12 AufenthV
      • Mietvertrag
      • Einkommensnachweise (Lohnzettel der letzten 3 Monate/ BWA's/ Einkommensteuerbescheide)
      • Arbeitsvertrag
      • ggf. ist eine Hinterlegung einer Kaution/Bankbürgschaft/Sperrung eines Sparbuches in der Höhe von 1.500 Euro pro Person notwendig

 

    • Bei einem geplanten Daueraufenthalt sind zusätzlich folgende Unterlagen mitzubringen:
      • aktuelle Schufa Auskunft
      • ausgefüllter Fragebogen zum Familiennachzug (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
      • Nachweis der Familienangehörigkeit (Nur bei FNZ im Aufnahmeprogramm)
      Allgemeines

      Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden (z.B. Arztbesuch, Medikamente usw.). Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einen gesetzlichen Anspruch beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Die vorliegende Verpflichtung umfasst auch die Ausreisekosten (z.B. Flugticket) der eingeladenen Ausländer/in.
Ansprechpartner:
(03681) 74 29 08
(03681) 74 29 09

Öffnungszeiten:

Montag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch: Schließtag
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
 
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Öffnungszeiten der Stadtverwaltung

Mo.: 8:00 - 13:00 Uhr
Di.:  8:00 - 17:00 Uhr
Mi.:  Schließtag
Do.: 8:00 - 18:00 Uhr
Fr.:  8:00 - 13:00 Uhr

1. Samstag im Monat:
9:00-12:00 Uhr (nur Bürgeramt)

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