|
Der Schutz vor Immissionen
ist eine öffentliche Aufgabe. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das Ziel, der Schutz und
die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen, für die Schutzgüter Menschen,
Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und
sonstige Sachgüter formuliert.
Daraus abgeleitet werden
durch verschiedenste Grenz-, Richt-, Immissions- und Emissionswerte sowie
Anforderungen an den Bau und Betrieb von Anlagen in der 1. bis 38.
Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV)
sowie in verschiedensten Verwaltungsvorschriften wie z. B. TA Luft 2000, TA
Lärm 1998, Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVwV) zum Schutz vor Baulärm und
weiteren Richtlinien die Forderungen zum Schutz vor Immissionen konkretisiert
und mit Zahlenwerten untersetzt.
Als Hauptprinzip für den
Immissionsschutz in Deutschland gilt in erster Linie die Begrenzung der von den
verschiedensten Quellen ausgehenden Emissionen, um die bei den Schutzgütern
ankommenden Immissionen von vornherein so gering wie möglich zu halten.
Die Arbeit der
Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl begründet sich aus dem BImSchG, den oben
bereits erwähnten Verordnungen und Richtlinien in Verbindung mit der im
Freistaat Thüringen geltenden Zuständigkeitsverordnung.
Die Umweltverwaltung im
Immissionsschutz des Freistaates Thüringen ist dabei in drei Ebenen gegliedert.
Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) fungiert
als oberste Immissionsschutzbehörde. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist als
obere Immissionsschutzbehörde die Rechts- und Fachaufsicht für die beiden
Unteren Immissionsschutzbehörden, die zum einen in den Staatlichen Umweltämtern
und zum anderen in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind.
Darüber hinaus gibt es noch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
(TLUG), die in Jena ihren Sitz hat.
 |
|
Gliederung
der Thüringer Umweltverwaltung im Bereich Immissionsschutz |
Die Immissionsschutzbehörden
arbeiten mit Betriebskontrollen und Überwachungsmaßnahmen wie z. B. Messungen
auf der Grundlage der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften und sie werden
tätig bei eingehenden Beschwerden von Anwohnern und betroffenen Bürgern.
Aber auch die Planung von
Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung und zur Lärmminderung
nach Überschreitung bestimmter Grenzwerte gehört mit zu den Aufgaben zur
Daseinsfürsorge in den Städten und Gemeinden. Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
der Bürger und der gewählten Vertreter der Kommune sind ebenso Bestandteil der
täglichen Arbeitsaufgaben unserer Behörde.
Zusätzlich
zu diesen von Bund und Land an die Stadt Suhl übertragenen Aufgaben werden
durch die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl als gemeindliche
Aufgaben der Vollzug der Fernwärmesatzung und die Mitwirkung der Stadt Suhl im
Rahmen der Verbändevereinbarung zum Mobilfunk wahrgenommen.
|