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Immissionsschutz - Aufgaben und Rechtsgrundlagen PDF Drucken

Der Schutz vor Immissionen ist eine öffentliche Aufgabe. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist das Ziel, der Schutz und die Vorsorge vor schädlichen Umwelteinwirkungen, für die Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter formuliert.

Daraus abgeleitet werden durch verschiedenste Grenz-, Richt-, Immissions- und Emissionswerte sowie Anforderungen an den Bau und Betrieb von Anlagen in der 1. bis 38. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) sowie in verschiedensten Verwaltungsvorschriften wie z. B. TA Luft 2000, TA Lärm 1998, Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVwV) zum Schutz vor Baulärm und weiteren Richtlinien die Forderungen zum Schutz vor Immissionen konkretisiert und mit Zahlenwerten untersetzt. 

Als Hauptprinzip für den Immissionsschutz in Deutschland gilt in erster Linie die Begrenzung der von den verschiedensten Quellen ausgehenden Emissionen, um die bei den Schutzgütern ankommenden Immissionen von vornherein so gering wie möglich zu halten. 

Die Arbeit der Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl begründet sich aus dem BImSchG, den oben bereits erwähnten Verordnungen und Richtlinien in Verbindung mit der im Freistaat Thüringen geltenden Zuständigkeitsverordnung.  

Die Umweltverwaltung im Immissionsschutz des Freistaates Thüringen ist dabei in drei Ebenen gegliedert. Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt (TMLNU) fungiert als oberste Immissionsschutzbehörde. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist als obere Immissionsschutzbehörde die Rechts- und Fachaufsicht für die beiden Unteren Immissionsschutzbehörden, die zum einen in den Staatlichen Umweltämtern und zum anderen in den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt sind. Darüber hinaus gibt es noch die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG), die in Jena ihren Sitz hat. 

 Gliederung der Thüringer Umweltverwaltung im Bereich Immissionsschutz
  Gliederung der Thüringer Umweltverwaltung im Bereich Immissionsschutz

Die Immissionsschutzbehörden arbeiten mit Betriebskontrollen und Überwachungsmaßnahmen wie z. B. Messungen auf der Grundlage der vorgenannten gesetzlichen Vorschriften und sie werden tätig bei eingehenden Beschwerden von Anwohnern und betroffenen Bürgern.

 Aber auch die Planung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftschadstoffbelastung und zur Lärmminderung nach Überschreitung bestimmter Grenzwerte gehört mit zu den Aufgaben zur Daseinsfürsorge in den Städten und Gemeinden. Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der Bürger und der gewählten Vertreter der Kommune sind ebenso Bestandteil der täglichen Arbeitsaufgaben unserer Behörde.

Zusätzlich zu diesen von Bund und Land an die Stadt Suhl übertragenen Aufgaben werden durch die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Suhl als gemeindliche Aufgaben der Vollzug der Fernwärmesatzung und die Mitwirkung der Stadt Suhl im Rahmen der Verbändevereinbarung zum Mobilfunk wahrgenommen.

 
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