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Ausländerbeauftragte der Stadtverwaltung Suhl Drucken
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Ausländerbeauftragte sind AnsprechpartnerInnen, VermittlerInnen und VernetzerInnen zwischen ausländischen Frauen, Männern und Kindern und der Stadtverwaltung Suhl, aber auch zwischen ausländischen und deutschen Bürgern der Stadt an sich. Ziel deren Arbeit ist die rechtliche, gesellschaftliche und kulturelle Einbindung in die Suhler Bevölkerung von zeitweilig oder dauerhaft hier lebenden Ausländern.

„Kommunale Ausländerbeauftragte sind in den Landkreisen und kreisfreien Städten Fürsprecher der Ausländer in der Region und treten für deren Rechte ein. Daraus erwächst eine vermittelnde Funktion zwischen Ausländern und Behörden und auch zwischen der deutschen Bevölkerung.Ausländerbeauftragte nehmen Querschnittsaufgaben wahr. Aus integrations­politischen Gründen sind die kommunalen AB inzwischen zuständig für alle Menschen mit Migrationshintergrund, die Integrationshilfen benötigen und von der Bevölkerung als Zugewanderte bzw. Fremde wahrgenommen werden.

Ausländerbeauftragte haben selbst kein Weisungsrecht. Die Zusammenarbeit mit den Ämtern und Behörden erfolgt auf Vertrauensbasis. Ausländerbeauftragte bearbeiten Anfragen der in- und ausländischen Bevölkerung zu Ausländerfragen. Sie beraten Einzelpersonen in den damit zusammenhängenden Fragen, sofern diese nicht von Beratungsstellen der freien Träger gelöst oder bearbeitet werden können. Sie wirken nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen, soweit sie Ausländer betreffen, entgegen. Die Integration der Migranten in der Region zu befördern, Voraussetzungen für ein möglichst spannungsfreies Zusammenleben zwischen Ausländern und Deutschen sowie unterschiedlichen Gruppen von Ausländern zu schaffen, Verständnis füreinander zu fördern und Fremdenfeindlichkeit entgegenzuwirken ist ein Ziel, das durch unterschiedliche Konzepte der AB in den Regionen umgesetzt wird.Die Beauftragten sind Kontaktpersonen für gesellschaftliche Gruppen (Vereine, Kirchen, Gewerkschaften, Sozialverbände, Ausländerbeiräte) und nehmen ihnen gegenüber koordinierende Aufgaben wahr.

Die von den Ausländerbeauftragten wahrgenommenen Aufgaben sind freiwillige Leistungen der Gebietskörperschaft im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Gesetzliche Vorgaben beziehen sich lediglich auf den Vertrauensschutz, die für ihre Arbeit mit dem Personenkreis erforderlich ist. Zu Mitteilungen über diesen Personenkreis sind Ausländerbeauftragte nur verpflichtet, soweit dadurch die Erfüllung der eigenen Aufgaben nicht gefährdet wird.“  (Quelle: Fachdienst für Integration Thüringen – FDI)

 
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Gleichstellungs- und Ausländerbeauftragte

Gleichstellungsbeauftragte:

Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl

Frau Julia Schmatloch
Zi.Nr.: 220

Tel.: 03681-74 28 12
Fax: 03681-74 28 75

Gleichstellung@stadtsuhl.de Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

Ausländerbeauftragter:

Friedrich-König-Straße 42
98527 Suhl

Herr Roy Hartleb
Zi.-Nr.: 261

Tel.: 03681-74 30 04 
Fax: 03681-74 28 75

Roy.Hartleb@stadtsuhl.de


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