Beiräte können zur Unterstützung der Selbstverwaltungsorgane auf Grundlage der Geschäftsordnung für den Stadrat der Stadt Suhl gebildet werden. Aufgaben und Zusammensetzung der Beiräte werden durch Beschluss des Stadtrates bestätigt. Sie wenden sich mit ihren Anliegen an die Ausschüsse des Stadtrates und haben das Recht, einmal jährlich vor dem Fachausschuss über ihre Arbeit zu berichten.
Die Stadt Suhl verfügt derzeit über folgende Beiräte:
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